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Vorbeugender BrandschutzDie Aufgaben der Feuerwehren erschöpfen sich keineswegs in der unmittelbaren Einsatzleistung. Viel Zeit und Aufwand entfällt auch auf die Tätigkeit im Vorbeugenden Brandschutz. Dazu zählt unter anderen die Teilnahme der Feuerwehr an Bauverhandlungen der Behörden oder die Abgabe von Stellungsnahmen zu Bauprojekten. Für die Feuerwehr fließt dieses Beisein und Ortswissen bei Bauverhandlungen von neuen und bestehenden Objekten in ein unermessliches Wissen ein. Für die Feuerwehr ist es nämlich enorm wichtig möglichst viel Erstinformation von den betreffenden Objekten zu haben. Diese Information erhalten wir durch Brandschutzpläne bzw. Baupläne resultierend aus den Bauverhandlungen. Breiten Raum nehmen auch die Leistung von Brandsicherheitswachen bei Bällen, Theaterveranstaltungen, Messen, brandgefährdeten Tätigkeiten, u.ä. ein. Darüber hinaus bietet die Feuerwehr Ausbildung für das Verhalten im Brandfalle und in der Handhabung von Kleinlöschgeräten an. Auch die Beratung der Bevölkerung über feuerpolizeiliche Aspekte (Brandschutztüren, Brandmeldeanlagen, Fluchtwege, ...) ist Bestandteil der Tätigkeiten.
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